Grafik/Design

Neondorn

Was wir tun:
Wir sind ein Creative Studio, das Graphic Design, Photography, Interior-Design, Produkte & Objekte schafft für Zielgruppen, Kunden und uns. Wir arbeiten seit 2003 als interdisziplinäre Werkstatt mit fließenden Übergängen. Unabhängige Arbeitsabläufe sind uns wichtig und Stärken Ihre Marke und das Designprojekt.

Print Design, Signet Design, Website Design, Produkt Design, Interior Design, Photo Design.
Wir gestalten Magazine, Broschüren, Flyer, Plakate, Cover, Logos, Werbemittel u.v.m. aus den Bereichen Wirtschaft, Kunst, Kultur, Fashion und Architektur.

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, Rosenthal, Siemens, Das Neue Kubitscheck, 11 Freunde, Studio 80339, Sloggi, BenQ, Virgin, BR, SZ-Magazin, Escada, Triumph, Sram, MTV, The Face, Westendmagazin, u.v.m.

Auszeichnung:
Type Directors Club New York

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...


Aloha & seid erleuchtet.

Print

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Was wir tun:
Wir konzipieren und gestaltet digitale Produkte.

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, Neondorn, Neondorn Store, Studio80339, Modedisco, The Face, Lucky Drive, Schaue und Staune, Opposite, Tiziana Bruno, Beisswanger Consulting, Westendmagazin u.v.m.

Auszeichnung:
Type Directors Club New York

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Web

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Was wir tun:
Wir erstellen Illustrationen wie z.B. für Magazine, Plakate, Diagramme, Wegpläne...

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, Triumph, 11 Freunde, Westendmagazin, Süddeutsche Zeitung, Sram, Virgin, u.v.m.

Auszeichnung:
Type Directors Club New York

Aloha & seid erleuchtet.

Illustration

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Photostudio

Studio 80339

Was wir tun:
Wir sind ein Creative Studio, das Grafik-Design, Photography, Interior-Design, Produkte und Objekte schafft für Zielgruppen, Kunden und uns. Wir arbeiten seit 2003 als interdisziplinäre Werkstatt mit fließenden Übergängen. Unabhängige Arbeitsabläufe sind uns wichtig und Stärken Ihre Marke und das Designprojekt.

Unser Photostudio bietet:
Portrait, Sedcards, Mode, Business, Interior, Dokumentation, Werbe & Produkt-Fotos.
Die eher einfachen, eleganten und minimalistischen Kreationen in Kombination mit dem Model die Geschichten erzählen und den Betrachter anregen.

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, The Face, Triumph, Mont Blanc, Walt Disney, Siemens, Escada, Bench, Westend Magazin…

Unser Angebot:
Basic-Home-Shooting für 79 Euro/Std. inkl. alle Fotos in höchster Auflösung auf CD und einer Fotoretusche inkl. A4 Fotoabzug. Jedes weitere Foto was bearbeitet werden soll, kostet 39 Euro inkl. A4 Fotoabzug.

Basic-Outdoor-Shooting für 79 Euro/Std. inkl. alle Fotos in höchster Auflösung auf CD und einer Fotoretusche inkl. A4 Fotoabzug. Jedes weitere Foto was bearbeitet werden soll, kostet 39 Euro inkl. A4 Fotoabzug.

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Portrait

Photostudio / PortraitPhotostudio / PortraitPhotostudio / PortraitPhotostudio / PortraitPhotostudio / PortraitPhotostudio / PortraitPhotostudio / Portrait
 
                    

Unser Angebot:
Bewerbungsfoto ab 39,- inkl. alle Fotos in höchster Auflösung auf auf CD und einer Bildbearbeitung mit 4x Bewerbungsfotos auf einen A4 Fotoabzug.

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Bewerbung

Fotostudio / BewerbungFotostudio / BewerbungFotostudio / BewerbungFotostudio / BewerbungFotostudio / BewerbungFotostudio / BewerbungFotostudio / Bewerbung
 
          

Unser Angebot:
Produktfotos ab 79 Euro/Std. inkl. aller Fotos in höchster Auflösung auf CD und Bildbearbeitung oder je nach Vereinbarung.

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, Mont Blanc, Escada, Baresta, Bench, Walt Disney…

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Produkt

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Unser Angebot:
Interieurfotos ab 99 Euro/Std. inkl. aller Fotos in höchster Auflösung auf CD und Bildbearbeitung. Dein Auto, Dein Haus, Dein Haustier, Dein Garten. Das Eigenheim in einem Fotobuch.

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Interieur

Fotostudio / InterieurFotostudio / InterieurFotostudio / InterieurFotostudio / InterieurFotostudio / InterieurFotostudio / InterieurFotostudio / Interieur
 
    
 

Interiordesign

Interiordesign

Was wir tun:
Wir suchen das passende Inventar bei unseren ausgesuchten Anbietern. Ihr Cafè, Restaurant & Zuhause kann bald anders aussehen. Beratung, Planung, Konzeption & Materialbeschaffung. Von der Idee bis zur Umsetzung alles mit Leidenschaft und Nachhaltigkeit von uns.

Zu den Kunden zählen:
Unternehmen, Werbeagenturen, Café Kubikscheck, FS-Design, Lesecafé, Neondorn Store, Café Himmelherrgott, Studio 80339, Modedisco...

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Idee & Umsetzung

NEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & UmsetzungNEONDORN / Idee & Umsetzung
 
                      
 

Café

Himmelherrgott

Himmelherrgott Cafebar mit Erfrischungsgetränke, Kuchen & Toast. Ab April 2018

Was wir tun:
Cafebar

Öffnungszeiten:
Ab April 2018 geöffnet!

Speisen & Getränkekarte:
Supremo Kaffee, John Lemon & Fritz Kola, Kuchen & verschieden belegte Toasts.

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

vegetarisch & vegan

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Galerie

Himmelherrgott

Was wir tun:
Wir machen und verkaufen Kunst, Antikes & Skurriles.

Ausstellung:
Derzeit keine!

Objekte, Fotografie und Kunst für Ihr Büro Ihre Praxis oder Ihr Zuhause.

Design Veröffentlichungen in:
Sonic Book, Romantik Book, Zeix Books, Qvest Magazin, Süddeutsche ...

Aloha & seid erleuchtet.

Ausstellungen, Kunst & Design

Galerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & DesignGalerie / Ausstellungen, Kunst & Design
 
              
 

 

Kontakt

 

Impressum

Studio für Photo & Grafikdesign
Friedrich Schneider
Grafikdesigner

Senefelderstraße 15
91807 Solnhofen

Mobil.: +49 (0)163 / 73 93 60 3
E-Mail: info@friedrichschneider.com

Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Friedrich Schneider (Anschrift wie oben)

1. HAFTUNGSAUSCHLUSS
Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf dieser Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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2. ABWICKLUNG DER RETOURE
Bei einer Reklamation, überweisen wir den Warenwert auf das auf der Bestellung angegebene Bank- oder Kreditkartenkonto, falls Ihrer Rücksendung keine anderweitigen Informationen beigefügt sind werden Sie von uns einen Gutschein über die höhe des Warenwerts erhalten. Sie werden per E-Mail über die Gutschrift informiert. Sollte der Rechnungsbetrag noch nicht von Ihnen überwiesen worden sein, wird die Rechnung durch die Rücksendung gegenstandslos. Einen gegebenenfalls von Ihnen eingelösten Gutscheinwert erstatten wir nicht. Die Gutscheineinlösung wird durch uns rückgängig gemacht.

3. SPRACHE
Vertragssprache ist Deutsch.

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6. ZUSÄTZLICHE ANGABEN DES VERKÄUFERS
Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Gekaufte Textilien können nur mit Reklamationsgründen umgetauscht werden oder innerhalb von 14 Tagen mit Gutschein.

7. GUTSCHEINE
Gutscheine können 1. Jahr ohne Preisangleich verrechnet werden.

8. FOTOSTUDIO
Können Termine nicht wahrgenommen werden, müssen diese mind. 24 Std. vor Terminantritt abgesagt werden ansonsten kann dieser mit dem halben Preis berechnet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Photographen-Handwerks
(Veröffentlicht im Bundesanaiger vom 9.12.1988, Seite 5343)

§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Photographen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. "Lichtbilder" i.S. dieser AGB sind alle vom Photographen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

§2 Urheberrecht
1. Dem Photographen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Photographen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf ei- ner gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Überträgt der Photograph Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Photographen.
5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Photograph, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Photographen zum Scha- densersatz.
Die Negative verbleiben beim Photographen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Photographen.
4. Hat der Auftraggeber dem Photographen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausge- schlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Photograph behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§4 Haftung
1. Der Photograph verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorla- gen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Der Photograph ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 14 Tagen zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vor- satz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Photograph verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Photograph haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Photograph nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Der Photograph ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet der Photograph bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbil- der schriftlich beim Photographen geltend zu ma- chen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Photographen.

§5 Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Photographen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nachder Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Photograph berechtigt, ge- gebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Trans- port- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Photograph verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Überläßt der Photograph dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftrag- geber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Photograph, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertre- ten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überläßt der Photograph dem Auftraggeber Photographien aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Photographien inner- halb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zu- rückzusenden.
Schickt der Auftraggeber diese Photographien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann der Photograph eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Photographien kann der Photograph, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Photograph nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Photographen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entspre- chend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Photograph auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auf- traggeber nachweist, daß dem Photographen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oderFahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Photograph auch Schadensersatzan- sprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Photographen bestätigt worden sind. Der Photograph haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§7 Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespei- chert werden. Der Photograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewor- denen Informationen vertraulich zu behandeln.

§8 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Photographen.
2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Photographen als Gerichtsstand vereinbart.

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